Das Fuhrberger Feld ist seit dem 01.02.1996 als Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Es gliedert sich in die Schutzzonen I ( Fassungsbereich), II (engere Schutzzone) sowie III A und III B (weitere Schutzzonen). Die vier genannten Zonen unterscheiden sich folgendermaßen hinsichtlich ihrer Schutzintensität:
Als Zone I wird der Nahbereich um die Förderbrunnen bezeichnet. Hierbei handelt es sich um eine Fläche, die sich bei Vertikalbrunnen aus einem Radius von 30 m und bei Horizontalbrunnen von 75 m um den Brunnen errechnet. Im Fassungsbereich sind nur Handlungen erlaubt, die dem Wassergewinnungsbetrieb dienen.
Das Gebiet der Zone II ist der Bereich, in dem die Fließzeiten des Grundwassers zum Brunnen unter 50 Tagen liegen . Für die engere Schutzzone bestehen ebenfalls erhebliche Nutzungsbeschränkungen.
Die weitere Zone III untergliedert sich nochmals hinsichtlich der Intensität der Nutzungsbeschränkungen, die in Zone III A höher ist als in Zone III B. In Zone III A ist die Entfernung zum Brunnen kleiner, in Zone III B größer als ca. zwei Kilometer.
Hier gibt es eine
Übersichtskarte Wasserschutzgebiet Fuhrberger Feld
als PDF-Datei zum Herunterladen.